Zum Hauptinhalt springen
Bosch My Insurance

Rürup-Rente (Basisrente)

Wir unterstützen dich gerne, die richtige Vorsorge zu finden.

Älteres Paar zu Hause mit digitalem Tablet.

Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, ähnlich wie die Riester-Rente. Das Prinzip ist so einfach wie effektiv. Der Staat entlastet dich bei der Beitragszahlung steuerlich, und du sorgst mit einer lebenslangen Rente für deinen Lebensabend vor.
Daher ist die Basisrente, steuerlich betrachtet, geeignet für gut Verdienende, ältere Selbstständige sowie Freiberufler. Das kann darüber hinaus auch auf ältere Arbeitnehmer, Beamte und Ruheständler mit besserem Einkommen zutreffen.

Wer hohe Steuerabgaben zu leisten hat, der wird die Steuervorteile der Basisrente zu schätzen wissen. Die Beiträge zur Basisrente kannst du dabei ganz flexibel handhaben. Neben deinem laufenden Beitrag hast du die Möglichkeit, jährlich bis zu drei Sonderzahlungen zu leisten. In der Rentenphase müssen die Leistungen, wie auch die gesetzliche Rente, versteuert werden. Wie groß der prozentuale Anteil der Leistung ist, der der Steuer unterliegt, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente erstmalig ausgezahlt wird.

Wichtiges im Überblick

Die Basisrente ist für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, der keine andere Form der geförderten Vorsorge in Anspruch nehmen kann oder möchte. Insbesondere gutverdienende Angestellte können mit der Basisrente von den Steuervorteilen profitieren.

Für die Basisrente gibt es verschiedene Anlageformen, die sich im Risikos und der zu erwartenden Rendite unterscheiden. Bei klassischen Anlagen steht die Sicherheit im Vordergrund: Es erfolgt eine feste Verzinsung mit sicheren Garantien. Die fondsgebundene Form hingegen hat weniger Garantien als ein klassischer Vertrag, bietet aber höhere Renditechancen.

Zusätzlich hinaus ist das angesammelte Vermögen einer Basisrente, geschützt vor einer Anrechnung bei Bezug von Hartz IV oder einer Pfändung.

Du kannst individuell in deinem Vertrag eine Hinterbliebenenrente, eine Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr vereinbaren. Bezugsberechtigt sind dann nur diejenigen, die zu den berechtigten Hinterbliebenen gehören. In der Regel also nur der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder.

Du kannst einen regelmäßigen überschaubaren Monatsbeitrag vereinbaren und z. B. am Jahresende in Abstimmung mit deinem Steuerberater eine Zuzahlung leisten. So kannst du sicher planen und wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind deine Steuerbelastung optimieren.

Interesse geweckt? Dann lass dich von uns beraten!