Rürup-Rente
Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, ähnlich wie die Riester-Rente. Das Prinzip ist so einfach wie effektiv. Der Staat entlastet Sie bei der Beitragszahlung steuerlich, und Sie sorgen mit einer lebenslangen Rente für Ihren Lebensabend vor.
Daher ist die Basisrente, steuerlich betrachtet, geeignet für gut Verdienende, ältere Selbstständige sowie Freiberufler. Das kann darüber hinaus auch auf ältere Arbeitnehmer, Beamte und Ruheständler mit besserem Einkommen zutreffen.
Wer hohe Steuerabgaben zu leisten hat, der wird die Steuervorteile der Basisrente zu schätzen wissen.
Die Beiträge zur Basisrente können Sie dabei ganz flexibel handhaben. Neben Ihrem laufenden Beitrag haben Sie die Möglichkeit, jährlich bis zu drei Sonderzahlungen zu leisten. In der Rentenphase müssen die Leistungen, wie auch die gesetzliche Rente, versteuert werden. Wie groß der prozentuale Anteil der Leistung ist, der der Steuer unterliegt, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente erstmalig ausgezahlt wird.
Für wen ist eine Basisrente sinnvoll?
Die Basisrente ist für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, der keine andere Form der geförderten Vorsorge in Anspruch nehmen kann oder möchte. Insbesondere gutverdienende Angestellte können mit der Basisrente von den Steuervorteilen profitieren.
Ist die Basisrente als Altersvorsorge sicher?
Für die Basisrente gibt es verschiedene Anlageformen, die sich im Risikos und der zu erwartenden Rendite unterscheiden. Bei klassischen Anlagen steht die Sicherheit im Vordergrund: Es erfolgt eine feste Verzinsung mit sicheren Garantien. Die fondsgebundene Form hingegen hat weniger Garantien als ein klassischer Vertrag, bietet aber höhere Renditechancen.
Zusätzlich hinaus ist das angesammelte Vermögen einer Basisrente, geschützt vor einer Anrechnung bei Bezug von Hartz IV oder einer Pfändung.
Kann ich das Geld aus der Basisrente vererben?
Sie können individuell in Ihrem Vertrag eine Hinterbliebenenrente, eine Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr vereinbaren. Bezugsberechtigt sind dann nur diejenigen, die zu den berechtigten Hinterbliebenen gehören. In der Regel also nur der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder.
Wie flexibel ist die Basisrente?
Sie können einen regelmäßigen überschaubaren Monatsbeitrag vereinbaren und z. B. am Jahresende in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater eine Zuzahlung leisten. So können Sie sicher planen und wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind Ihre Steuerbelastung optimieren.