Ambulante Vorsorge
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet viel für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Allerdings müssen Sie viele Leistungen auch aus eigener Tasche zahlen, da die gesetzliche Krankenversicherung diese nicht übernehmen darf.
Mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Kosten für die optimale Behandlung zu vermeiden. Sie können Leistungen vom Heilpraktiker, gesundheitlicher Vorsorge, Zuzahlungen für Medikamente sowie für Brillen und Hörgeräte absichern.
Warum ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Die Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Grundschutz. Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie sich vor hohen Behandlungskosten schützen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Angefangen bei Zahnersatzleistungen über die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine Erkrankung, die im Urlaub behandelt werden muss. Auch Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente sind Teil der privaten Aufwendungen für gesetzlich Versicherte. Mit der richtigen Zusatzversicherung müssen Sie diese finanzielle Belastung nicht allein tragen und nicht auf die optimale medizinische Versorgung verzichten.
Für wen ist eine zusätzliche Absicherung ratsam?
Die Krankenzusatzversicherung ist für jeden ratsam, der gesetzlich versichert ist, mehr als die Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wünscht und die Kosten dafür nicht aus eigener Tasche tragen möchte. Mit oftmals niedrigen Beiträgen wird der solide gesetzliche Schutz zu einem individuell passenden Gesundheitsschutz aufgewertet.
Was sind die Vorteile einer Krankenzusatzversicherung?
Bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit hohen Eigenanteilen verbunden. Eine private Zusatzversicherung kann eine Ersparnis erwirken, da der Versicherungsbeitrag in Summe meist geringer ist, als die im Krankheitsfall anfallenden Kosten für die hochwertige Behandlung. Im Krankheitsfall ist die medizinische Versorgung mit der eines Privatpatienten vergleichbar und wird dennoch nicht zur finanziellen Belastung.
Welche Kosten werden z. B. für alternative Heilmethoden übernommen?
Zu den alternativen Naturheilverfahren zählen u. a. die Körpertherapie (z. B. Eigenblutbehandlungen, Schröpfen, Blutegelbehandlungen), die die Selbstheilungskräfte des Erkrankten wieder mobilisieren und unterstützen soll. Auch einige Entspannungsverfahren wie Hypnose, Atem- und Gesprächstherapie gehören dazu.
Weiterhin zählen zu den alternativen Naturheilverfahren Behandlungsmethoden wie die Homöopathie, bei der der Patient ein nach seinem Krankheits- und Beschwerdebild hergestelltes Heilmittel erhält, dessen Potenz auf die spezifische Arzneikraft der Beschwerden abgestimmt ist. Bei dieser Form der Heilmittelbehandlung soll es nicht zu den unerwünschten Nebenwirkungen kommen, die bei einigen Arzneimittelgaben immer ausgelöst werden. Gerade bei der Behandlung von Kindern ist das mehr als unerwünscht.
Außerdem gehören die Osteopathie, die Akupunktur und die traditionelle chinesische Medizin zu den Behandlungsmaßnahmen der alternativen Heilmethoden. Diese werden vorwiegend zum Lösen von Verspannungen, Blockaden und zur Schmerzbehandlung angewandt.
Manche Krankenkassen gewähren mit Sonderprogrammen eine Kostenerstattung für Naturheilverfahren wie z. B. Akupunktur und Raucherentwöhnung. Doch in vielen Fällen ist diese Behandlungsform durch die Schulmedizin noch nicht anerkannt, sodass von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kosten für eine Behandlung übernommen werden. Mit den ambulanten Zusatzversicherungen haben Sie dennoch die Möglichkeit, selbstbestimmt auszuprobieren, was gut für Sie ist.