Private und gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen einen umfangreichen und gesetzlich vorgegebenen Schutz.
Genauere Informationen dazu erhalten Sie auch von unserem Partner der Bosch BKK.
Mit der privaten Alternative (PKV) erhalten Sie eine erstklassige Behandlung als Privatpatient. Prüfen Sie die für Sie sinnvollste Absicherung. Die Möglichkeit für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung besteht immer dann, wenn Sie mit Ihrem Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen oder Bonifikationen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des jeweiligen Jahres dauerhaft überschreiten.
Allerdings sollte der Entschluss für eine private Krankenvollversicherung niemals aus Spargründen motiviert sein, da die Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung immer parallel zur gesetzlichen Krankenkasse erfolgt.
Gerne werben einzelne Versicherungsunternehmen mit günstigen Beiträgen und Leistungen, die gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in jungen Jahren und als Single ein deutliches Einsparpotenzial darstellen. Jedoch ist bei diesen Hochglanzversprechungen Vorsicht und eingehende Prüfung geboten. Oftmals bleiben die Einstiegsbeiträge im Verlauf der Versicherungszeit nicht auf diesem günstigen Anfangsniveau und übersteigen mit zunehmendem Alter der versicherten Person schnell den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für wen ist die private Krankenversicherung geeignet?
Der Wechsel in die PKV ist eine ganz persönliche und individuelle Entscheidung, die von den eigenen Bedürfnissen und Plänen abhängig ist.
Eine pauschale Antwort ist somit nicht möglich. Lassen Sie sich in jedem Fall von unabhängigen Fachleuten beraten und prüfen verschiedene Möglichkeiten für Ihre Gesundheitsversorgung.
Wie erfolgt der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine PKV, können Sie bei einem Versicherer Ihre Wahl einen Antrag auf Krankenversicherung stellen. Die übliche Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei Monate zum Monatsende. Liegt Jahreseinkommen erstmals über der JAEG, ist der Wechsel ohne eine Kündigungsfrist möglich.
Im Antrag zu Ihrem gewünschten Tarif müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Nehmen Sie die Beantwortung immer vollständig und gewissenhaft vor.
Erst wenn Sie eine Annahmebestätigung erhalten haben und diese innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wird der Wechsel vorgenommen.
Wie werden Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern:
- Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.
- Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat. In diesem Fall muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
Kann ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf die womöglich preiswertere GKV ausweichen.
Lassen Sie sich immer individuell beraten ob und unter welchen Umständen ein Wechsel für Sie möglich ist.
Erhalte ich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von meinem Arbeitgeber?
Ja. Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags (kein Pflegetagegeld), maximal jedoch den Zuschuss, den er an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müsste. Der Arbeitgeberzuschuss wird Ihnen mit Ihrem Gehalt als Nettobeitrag ausgezahlt. Sie zahlen dann den vollen Krankenversicherungsbeitrag an das Versicherungsunternehmen.