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Zahnvorsorge

Eine junge Frau putzt sich vor einem Spiegel fröhlich die Zähne.

Zahnvorsorge

Die sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung.

So haben Sie gut lachen! Attraktive Zähne sind ein Zeichen von Vitalität und Gesundheit. Trotz bester Pflege können früher oder später Zahnerhalt- oder Zahnersatzmaßnahmen notwendig werden.

Seit 2005 erhalten gesetzlich Krankenversicherte für Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen nur noch Festzuschüsse. Diese Festzuschüsse orientieren sich am jeweiligen Befund (z. B. ein fehlender Zahn) – unabhängig davon, ob sich der Patient für eine medizinisch anerkannte, preiswerte oder aufwendige Zahnersatzleistung entscheidet. Er erhält immer nur den befundorientierten Festzuschuss, der eine Grundversorgung abdeckt.

Zahnerhalt bzw. Zahnersatzversorgungen, die darüber hinausgehen und meist einer Behandlungsoptimierung, dem Komfort bzw. der Kosmetik dienen, müssen zunehmend vom Patienten selbst bezahlt werden.

Daher kann sich für Sie und Ihre Familie eine Zahnzusatzversicherung lohnen, mit deren zusätzlichen Erstattungen Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen bezahlbar werden. Für kieferorthopädische Regulierungsmaßnahmen ist diese sogar unerlässlich, da eine Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nur vorgesehen ist, wenn erhebliche Einschränkungen oder Anomalien bestehen.

Wieviel sollte eine gute Zahnzusatzversicherung leisten?

Die Tarife sollten mindestens 50% der Rechnung erstatten. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten zwischen 90% und 100% der Rechnung und erstatten sogar Implantate.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch abschließen, wenn ich schon in Behandlung bin?

Ja, aber es werden nur Behandlungen erstattet, die bei Vertragsschluss noch nicht angeraten oder begonnen sind.

Was gilt als fehlender Zahn?

Fehlende Zähne sind in der Regel alle Lücken, die nicht durch einen Zahnersatz ersetzt bzw. geschlossen wurden. Ausgenommen sind Weisheitszähne und Milchzähne.

Können fehlende Zähne mitversichert werden?

Viele Tarife bieten die Mitversicherung fehlender Zähne gegen einen Aufschlag zum Tarifbeitrag an.

Sollten auch Zahnbehandlungen mitversichert werden?

Ja, denn für Prophylaxe und zahnerhaltende Maßnahmen, wie z. B. professionell Zahnreinigung fallen ebenfalls Kosten an, die über die Zusatzversicherung abgedeckt werden können.