Zahnvorsorge
Die sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung.
Gut versichert – Tolles Lächeln
So hast du gut lachen! Attraktive Zähne sind ein Zeichen von Vitalität und Gesundheit. Trotz bester Pflege können früher oder später Zahnerhalt- oder Zahnersatzmaßnahmen notwendig werden.
Seit 2005 erhalten gesetzlich Krankenversicherte für Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen nur noch Festzuschüsse. Diese Festzuschüsse orientieren sich am jeweiligen Befund (z. B. ein fehlender Zahn) – unabhängig davon, ob sich der Patient für eine medizinisch anerkannte, preiswerte oder aufwendige Zahnersatzleistung entscheidet. Er erhält immer nur den befundorientierten Festzuschuss, der eine Grundversorgung abdeckt.
Zahnerhalt bzw. Zahnersatzversorgungen, die darüber hinausgehen und meist einer Behandlungsoptimierung, dem Komfort bzw. der Kosmetik dienen, müssen zunehmend vom Patienten selbst bezahlt werden.
Daher kann sich für dich und deine Familie eine Zahnzusatzversicherung lohnen, mit deren zusätzlichen Erstattungen Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen bezahlbar werden. Für kieferorthopädische Regulierungsmaßnahmen ist diese sogar unerlässlich, da eine Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nur vorgesehen ist, wenn erhebliche Einschränkungen oder Anomalien bestehen.
Wichtiges im Überblick
Die Tarife sollten mindestens 50% der Rechnung erstatten. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten zwischen 90% und 100% der Rechnung und erstatten sogar Implantate.
Ja, aber es werden nur Behandlungen erstattet, die bei Vertragsschluss noch nicht angeraten oder begonnen sind.
Fehlende Zähne sind in der Regel alle Lücken, die nicht durch einen Zahnersatz ersetzt bzw. geschlossen wurden. Ausgenommen sind Weisheitszähne und Milchzähne.
Viele Tarife bieten die Mitversicherung fehlender Zähne gegen einen Aufschlag zum Tarifbeitrag an.
Ja, denn für Prophylaxe und zahnerhaltende Maßnahmen, wie z. B. professionell Zahnreinigung fallen ebenfalls Kosten an, die über die Zusatzversicherung abgedeckt werden können.