Kfz-Versicherung
Optimaler Schutz für dich und dein Fahrzeug – Leistungen, Tarife & wichtige Infos auf einen Blick
Jetzt handeln und optimal abgesichert sein!
Wir wissen, dass die Kosten für Werkstattreparaturen in letzter Zeit stark gestiegen sind. Das liegt unter anderem an den höheren Lohn- und Materialkosten, die sich auch auf die Prämien deiner Kfz-Versicherung auswirken, die voraussichtlich in diesem Jahr zwischen 10 und 40 Prozent steigen.
Aber keine Sorge! Es gibt eine einfache Lösung: Versicherung vergleichen und optimieren.
Zugangscode zum Angebotsrechner von außerhalb des Bosch-Netzwerks: MeinAuto
Wichtige Informationen rund um Anmeldung, Wechsel und Einstufung
Wir erstellen dir gerne ein passendes Angebot für dein Fahrzeug. Kontaktiere uns einfach telefonisch, per E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular und lass uns über das Angebotsanforderungsformular alle notwendigen Informationen zukommen.
Es gibt folgende Möglichkeiten, deine Kfz-Versicherung zu wechseln:
- Du kannst deinen Vertrag zum Ablauf kündigen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Dies bedeutet, die Kündigung muss dem Versicherer mindestens einen Monat vor dem Ablaufdatum schriftlich vorliegen.
- Kauf dir ein neues Fahrzeug, so kannst du den Vertrag des alten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Abmeldedatum kündigen.
- Du kannst deinen Vertrag auch im Schadensfall kündigen. Hierzu muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung oder des Ablehnungsschreibens die Kündigung schriftlich vorliegen.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht, sobald eine Beitragserhöhung (nicht aufgrund Rückstufung im Schaden) oder eine Tarifänderung (Erhöhung der Selbstbeteiligung) seitens der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen wurde. Hierzu muss dem Versicherer deine Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens vorliegen.
Wenn du erstmalig einen Zweitwagen (Drittwagen usw.) versicherst, so gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, diesen von Beginn an in eine bessere Einstufung als die Ersteinstufung SF 0 zu stufen. Je nach Voraussetzungen und Versicherer kann dies die SF 2, die SF 4 oder auch die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug sein. Unser Angebotsrechner ermittelt in diesen Fällen automatisch die beste Einstufungsmöglichkeit bei unseren Versicherern.
Zur Zulassung deines Fahrzeugs benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:
- die elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB); diese erhaltest du mit dem Angebot
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und für bereits zugelassene Fahrzeuge zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- falls das Fahrzeug noch zugelassen ist, die aktuellen Kennzeichenschilder
- Bescheinigungen über die durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- die Vollmacht des Fahrzeughalters, falls eine andere Person das Fahrzeug zulässt (z. B. Händler oder Zulassungsdienst)
- Deine Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuern
- Geld für die Gebühren