Unfall
Schließe die Lücken der gesetzlichen Absicherung in deiner Freizeit.
Geschützt im Leben
Jedes Jahr passieren in Deutschland ca. 8,3 Mio. Unfälle. Mehr als die Hälfte davon sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, da sie in der Freizeit oder im Haushalt geschehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei der Arbeit, in der (Hoch-)Schule oder in Tageseinrichtungen sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen.
Mit einer privaten Unfallversicherung hast du weltweiten Versicherungsschutz, rund um die Uhr und in allen Lebenslagen! Beruflich und im Privatleben, z. B. bei Reisen, Sportunfällen, im Haushalt oder im Straßenverkehr. Dadurch bist du nach einem Unfall bestens finanziell abgesichert.
Wichtiges im Überblick
Rund um die Uhr, weltweit!
Die Höhe der Kapitalzahlung aus einer Unfallversicherung ist von der vereinbarten Versicherungssumme, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe der jeweiligen Versicherung abhängig. Die Versicherer ordnen dem Verlust oder der Beeinträchtigung jedes Körperteils und Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu – die Auflistung dieser Werte wird „Gliedertaxe“ genannt.
So steht der Verlust oder die Beeinträchtigung der Sehtauglichkeit auf einem Auge in der Versicherungsbranche für einen Invaliditätsgrad von bspw. 50 Prozent, der Zeigefinger für zehn und der Daumen für 20 Prozent. Mit einer verbesserten Gliedertaxe können die jeweiligen Prozentsätze zusätzlich angehoben werden.
Eine Invaliditätsleistung wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent gezahlt und auch nur dann, wenn die Ursache aus einem Berufsunfall resultiert (auch Wegeunfall). Kinder und junge Menschen erhalten keine Leistungen bei Unfällen außerhalb der Schule, der Universität, des Kindergartens oder des Horts. Rentner und Hausfrauen haben sogar überhaupt keinen Anspruch auf Unfallschutz. Genauso alle Selbstständigen, sofern sie sich dort nicht pflicht- bzw. freiwillig versichert haben.
Durch eine Progression erhöht sich je nach Invaliditätsgrad die Grundinvaliditätssumme um ein Vielfaches. Bei einer progressiven Staffel von 300 Prozent erhälst du z. B. bei Vollinvalidität das Dreifache der Versicherungssumme als Leistung ausgezahlt.
Invaliditätssumme
Die Grundsumme bestimmt zusammen mit dem Progressionsfaktor die maximale Auszahlungssumme im Schadenfall. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom Grad der dauerhaften Beeinträchtigung ab (Invalidität).
Progression (225%, 250% oder 500%)
Der Progressionsfaktor legt fest, das Wie Vielfache der Grundsumme du bei schwerwiegenden Unfallfolgen als Auszahlung erhälst. Dies ist wichtig, da in der Regel hohe Kosten auf dich zukommen, wie z. B. der behindertengerechte Ausbau deiner Wohnung.
Todesfallleistung
Im Todesfall aufgrund eines Unfalls erfolgt eine einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen.
Monatliche Unfallrente
Die monatliche Unfallrente wird zusätzlich zur einmaligen Auszahlungssumme gezahlt. Sie wird in voller Höhe gezahlt, wenn ein Unfall zur Invalidität von mindestens 50% geführt hat. Bei einer Invalidität von unter 50% besteht kein Anspruch auf Unfallrente.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung auf Grund eines Unfalls gezahlt. Das Krankenhaustagegeld wird auch für stationäre Behandlungen in einem Rehabilitationszentrum gewährt, wenn dies unmittelbar an eine unfallbedingte stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet.
Krankentagegeld
Mit einer Krankentagegeldabsicherung kannst du hier im Falle eines Unfalls die Lücke ausgleichen, die nach Ende der Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber entsteht. Danach erhälst du ein geringeres Krankengeld von der Krankenversicherung, das max. 90% deines Nettogehaltes bzw. 70% deines Bruttogehaltes beträgt. Davon werden noch deine Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das private Krankentagegeld wird nach einem versicherten Unfall gezahlt und kann diese Einkommenslücke schließen.
Einschluss Schutzbrief
Der Versicherer übernimmt im Zusatzpaket "Schutzbrief" die Organisation und Kosten für folgende Leistungen, wie z. B.
- für Fahrten mit Taxi, Krankenwagen und Spezialfahrzeugen
- bei Hilfeleistungen und Pflege für Menüservice
- Hausnotruf
- Besorgungen und Einkäufe
- Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen
- Reinigung der Wohnung
- ambulante häusliche Pflege
- Haustierbetreuung