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Privathaftpflicht

Ein kleiner Junge benutzt eine Steinschleuder die in den Himmel gerichtet ist.

Privathaftpflicht

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die Sie oder Ihre Familie verursachen!

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung von Privatpersonen geregelt.

§ 823: jeder ist dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“

Nach deutschem Recht ist die Haftung von Privatpersonen grundsätzlich unbegrenzt.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursachen, ob fahrlässig oder nur durch Unachtsamkeit. Denn Sie haften immer mit Ihrem gesamten Vermögen.

Zusätzlich weist sie Forderungen zurück, wenn diese unbegründet sind. Hier gehören ebenfalls die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit dazu.

Schadensbeispiele

    • Ein Virus hat Ihren Computer infiziert. Von Ihrem Email-Account werden Emails versendet, die den Virus auf andere Computer ausbreiten. Die Geschädigten verlangen Schadensersatz von Ihnen.
    • Sie stoßen beim Fahrradfahren mit einem Fußgänger zusammen, weil Sie nicht rechtzeitig bremsen können.
    • Ihr Kind fährt Fahrrad und zerkratzt versehentlich mehrere Fahrzeuge.
    • Wasser tritt aus Ihrer defekten Waschmaschine aus. Dadurch verursachen Sie einen großen Wasserschaden sowohl an der Nachbarwohnung, als auch in der Mietwohnung in der Sie leben.
    • Sie verursachen ein Unfall als Fußgänger, in dem Sie unachtsam die Straße überqueren.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und - je nach gewählten Tarif - auch Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, alleinstehende Familienangehörige, Gastkinder, Austauschschüler und Haushaltshilfen.

Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Unabhängig vom Alter und Wohnort Ihrer Kinder sind diese bis zu 1 Jahr nach deren Heirat oder dem erstmaligen Eintritt in ein Arbeitsverhältnis mitversichert. Zum Arbeitsverhältnis zählen nicht: Berufsausbildung, Ferienjob oder sogenannte „450-Euro-Jobs“.

Die Beine von einem Jogger und sein Hund an der Leine, der Hund blickt sich nach hinten um.

Spezielle Haftpflicht

Egal, ob als Jäger, als Hunde- oder Pferdebesitzer, als Hausbesitzer oder als Bauherr einer Immobilie: Wir bieten für jeden die passende Haftpflichtabsicherung.

Tierhalterhaftpflicht

Sie haften als Tierhalter von Hunden und Pferden für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Selbst dann, wenn Sie persönlich keine Schuld trifft. In einigen Bundesländern in Deutschland ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Halter von Hunden bereits eine Pflichtversicherung.

Wirken Sie dem finanziellen Risiko mit einer passenden Versicherung entgegen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Vermieter eines Gebäudes reicht eine Absicherung über die Privathaftpflichtversicherung nicht aus – Dafür benötigen eine zusätzliche Absicherung.

Kommt es auf dem vermieteten Grundstück zu einem Unfall, haften Sie als Grundbesitzer auch, wenn Sie nicht direkt für den Schaden verantwortlich sind. Beispielsweise können sich Fußgänger verletzen, wenn bei Glätte der Bürgersteig nicht gestreut wurde oder wenn die Beleuchtung am Hauseigang defekt ist und ein Besucher dadurch den Treppenabsatz übersieht und stürzt.

Bauherrenhaftpflicht

Während der gesamten Bauzeit tragen Sie als Bauherr für die Sicherheit auf der Baustelle die Verantwortung. Beispielsweise haften Sie in voller Höhe für Schäden die entstehen, wenn Passanten oder Nachbarn über ungesichertes Baumaterial stolpern und sich verletzen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie in der Bauzeit vor entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Wir empfehlen Ihnen, die Leistungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen. Teilweise ist das Baurisiko bereits eingeschlossen, jedoch ist meistens die versicherte Bausumme zu gering und nur bei Umbau- oder Anbaumaßnahmen ausreichend.

Jagdhaftpflicht

In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Sie für die Beantragung des Jagdscheins benötigen.

Zudem kann rund um die Jagd auch viel passieren: Ein Schuss löst sich versehentlich und streift einen Menschen oder Ihr Jagdhund beißt einen Pilzsammler. Eine Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie optimal vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen.

Sie gehen sorgenfrei auf die Pirsch und wir sichern Ihr Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab.